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Zahnersatzversicherung mit Implantaten

Das lohnt sich für Sie doppelt

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Dieser Schutz bietet Ihnen 2 große Vorteile

Erstens: Bei Zahnersatz wie Brücken, Kronen oder Prothesen verdoppelt die ERGO Krankenversicherung AG die Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Im besten Fall bedeutet das 0 € Zuzahlung für Sie. Zweitens: Pro Implantat erhalten Sie bis zu 500 €. Egal, ob  es sich um ein neues, ein zu ersetzendes Implatat oder dessen Reparatur handelt.

  • Doppelter Festzuschuss – was Ihre gesetzliche Krankenkasse für Zahnersatz bezahlt, wird verdoppelt – bis zu 100 % der Gesamtrechnung
  • Mit Implantaten – Sie bekommen pro Implantat bis zu 500 € Zuschuss
  • Ab 3,90 € pro Monat – reduzieren Sie Ihren Eigenanteil für wenig Geld
✔ Ihr Vorteil mit Zahn-Zuschuss-Plus. Doppelter Zuschuss bei Zahnersatz
✔ Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Befundbezogene Festzuschüsse für Zahnersatz. Gilt für Leistungen der Zahnmedizin und der Zahntechnik. Ergänzende Bonus- oder Härtefallleistungen möglich
 
✔ Leistungen der Zahnersatzversicherung. Gleicher Betrag wie von Ihrer GKV für Zahnersatz. Gilt z. B. für Brücken, Kronen, Prothesen, implantatgetragenen Zahnersatz. Pro Implantat bekommen Sie bis zu 500 €

✔ Insgesamt erhalten Sie im Versicherungsfall bis zu 100 % der nach den Versicherungsbedingungen erstattungsfähigen Kosten – einschließlich der Leistungen Ihrer GKV und gegebenenfalls Dritter.

Alter Ihr monatlicher Beitrag
Bis 20 Jahre 1,00 €
Bis 30 Jahre 3,90 €
Bis 40 Jahre 7,70 €
Bis 60 Jahre 12,90 €
Ab 61 Jahre 14,80 €

 

Alle Leistungen

   Zahn-Zuschuss-Plus (ZZP)
Leistungen
Ihr Vorteil mit Zahn-Zuschuss-Plus: doppelter Zuschuss bei Zahnersatz und bis zu 500 € pro Implantat.

Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung:

  • Befundbezogene Festzuschüsse für Zahnersatz
  • Gilt für Leistungen der Zahnmedizin und der Zahntechnik
  • Ergänzende Bonus- oder Härtefallleistungen möglich

Leistungen der Zahnersatzversicherung der ERGO Krankenversicherung AG:

  • Gleicher Betrag wie von Ihrer GKV für Zahnersatz
  • Gilt z. B. für Brücken, Kronen, Prothesen, implantatgetragenen Zahnersatz
  • Pro Implantat bekommen Sie bis zu 500 €

Insgesamt erhalten Sie im Versicherungsfall bis zu 100 % der nach den Versicherungsbedingungen der ERGO Krankenversicherung AG erstattungsfähigen Kosten – einschließlich der Leistungen Ihrer GKV und gegebenenfalls Dritter.

Einschränkungen der Leistungspflicht In diesem Tarif erhält jede versicherte Person:
  • Im ersten Versicherungsjahr maximal 250 €
  • In den ersten beiden Versicherungsjahren maximal 500 €
  • In den ersten 3 Versicherungsjahren maximal 750 €
  • In den ersten 4 Versicherungsjahren maximal 1.000 €

Die Leistungen werden dem Versicherungsjahr angerechnet, in dem die Behandlung durchgeführt wird.

Bei einem Unfall gelten die jährlichen Höchstbeträge nicht.

Voraussetzungen für Leistungen nach Tarif ZZP
  • Eine versicherte Person wird behandelt.
  • Die Behandlung findet während des Versicherungsschutzes statt.
  • Es handelt sich um Zahnersatzbehandlungen oder Implantate.
  • Diese sind medizinisch notwendig.
  • Sie werden erstmals angeraten und durchgeführt.
  • Betroffen sind Zähne oder Zahnersatz, die beim Abschluss des Vertrags vorhanden waren.

Wichtig: Für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne besteht kein Versicherungsschutz.

Zahlungsweise Monatlich/Jährlich nach Höhe des Beitrags
Zahlungsmittel Bankeinzug
Hinweis
Nur für gesetzlich Versicherte

Die Angebote von ERGO gelten nur für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz und eine Bankverbindung in Deutschland haben.

Geltungsbereich Weltweit 
Beginn des Versicherungsschutzes Der im Versicherungsschein genannte Versicherungsbeginn (nicht vor Zugang des Versicherungsscheins)
Ihr monatlicher Beitrag z. B. 3,90 monatlich
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  • Festzuschüsse für die Regelversorgung bei Zahnersatz

    Nach dem Zuschuss-System der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) für Zahnersatz erhalten Patienten befundbezogene Festzuschüsse. Diese betragen i. d. R. 60 % der Kosten. Allerdings nur für die sogenannte Regelversorgung, also die Versorgung mit einfachem, zweckmäßigem Zahnersatz.

    • Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für die Regelversorgung einen pauschalen Betrag (etwa 50 % der durchschnittlich anfallenden Kosten), abhängig vom Befund.
    • Für implantatgetragenen Zahnersatz zahlt die GKV einen Festzuschuss.
    • Die Kosten für das Implantat und damit verbundene Leistungen müssen Sie selbst tragen.

    Patienten können die für Zahnersatz geltenden Festzuschüsse steigern, indem sie ein Bonusheft führen: nach 5 Jahren lückenloser Führung auf 70 %, nach 10 Jahren auf 75 % der durchschnittlichen Kosten für die Regelversorgung.

     

    Was bringt mir die Zahnersatzversicherung mit Implantaten der ERGO Krankenversicherung AG?

    Zahnersatzversicherung mit Implantaten bedeutet: Mit diesem Tarif verdoppeln Sie den Zuschuss, den Ihre gesetzliche Krankenversicherung für die Regelversorgung bei Zahnersatz zahlt. Sie erhalten bis zu 100 % Ihrer Gesamtrechnung und zahlen damit im besten Fall 0 € für Ihre Kronen, Brücken oder Prothesen. Pro Implantat erhalten Sie bis zu 500 €.

  • Krone: Festsitzender Zahnersatz. Künstliche Überkronung eines Zahns bzw. Implantats mit Keramik, Metall oder Kunststoff.

    Brücke: Meist festsitzender Zahnersatz zur Überbrückung von Zahnlücken.

    Prothese: Herausnehmbarer Zahnersatz aus Kunststoff oder Metall für einige (partielle bzw. Teilprothese) oder alle Zähne (Vollprothese).

    Implantat: Künstliche Zahnwurzel aus Titan, Keramik oder Kunststoff. Wird als Träger von Zahnersatz wie Kronen oder Brücken in den Kieferknochen eingesetzt.

  • Was muss ich tun, um an Leistungen aus der Zahnersatzversicherung zu kommen?

    Schicken Sie einfach folgende Unterlagen an die ERGO Krankenversicherung AG:

    • Die Rechnungen Ihres Zahnarztes im Original. Daraus muss ersichtlich sein, was Ihre gesetzliche Krankenkasse leistet. Benutzen Sie dafür bitte die Kostenübersicht für Zahnarztrechnungen.
    • Den abgerechneten Heil- und Kostenplan in Kopie.
    • Die Rechnungen des zahntechnischen Labors (Eigen- und Fremdlabor).

     

    Ich möchte die Absicherung Zahnersatz und Implantate erhalten. Muss ich dazu ein Bonusheft führen?

    Zahn-Zuschuss-Plus erhalten Sie generell auch ohne Bonusheft.

    Das Führen des Bonushefts wirkt sich darauf aus, wie viel Ihre gesetzliche Krankenkasse leistet. Indem Sie mit Bonusheft den Zuschuss Ihrer GKV steigern, erhöhen Sie indirekt auch den Betrag, den Sie aus dem Tarif Zahnzusatzversicherung mit Implantaten erhalten.

    Zahn-Zuschuss-Plus bedeutet: Sie bekommen von Ihrer Zahnzusatzversicherung bei Zahnersatz genauso viel wie von Ihrer GKV, und zwar bis zu 100 % der Gesamtrechnung. Und pro Implantat  erhalten Sie bis zu 500 €.

     

    Ich habe bereits ein Implantat. Kann ich trotzdem die Zahnzusatzversicherung abschließen oder muss ich dazu noch alle echten Zähne haben?

    Zahn-Ersatz-Plus mit Implantaten leistet auch, wenn ein bestehendes Implantat repariert oder ersetzt werden muss. Vorausgesetzt, es war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses intakt. Nicht versichert sind Zähne, die zu diesem Zeitpunkt fehlten und auch noch nicht dauerhaft ersetzt waren.

     

    Was ist der Unterschied zwischen einem Implantat und implantatgetragenem Zahnersatz?

    Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die in den Kieferknochen eingepflanzt werden.

    Der Begriff „implantatgetragener Zahnersatz“ bezeichnet künstliche Zahnkronen, die auf Implantaten sitzen. Mögliche Varianten:

    • Einzelzahnersatz: Ein einzelner Zahn wird durch eine künstliche Zahnkrone ersetzt, die auf das Implantat geschraubt wird.
    • Mehrzahnersatz: Mehrere nebeneinanderliegende Zähne werden ersetzt, indem z. B. an die Enden der fehlenden Zahnreihe Implantate gesetzt werden. Darauf wird eine herausnehmbare oder festsitzende Brücke befestigt.